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Entscheidungen in Übersicht EÜ88 (RZ 2010, 117)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 117 Heft 5 v. 1.5.2010

§ 151 Abs 2 VersVG

E 28.10.2009, 7 Ob 104/09h (RS0125495)

Der Übernehmer tritt ein, sobald das Haftpflichtrisiko auf ihn übergegangen ist. Ansprüche, die vor der Übernahme eingetreten sind, stehen dem früheren Betriebsinhaber weiter zu.

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