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Entscheidungen in Übersicht EÜ191 (RZ 2009, 92)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 92 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 207 Abs 4 DO.A

§ 207 Abs 4 DO.A ist dahin auszulegen, dass Voraussetzung der Geltendmachung der Dienstunfähigkeit gegenüber dem Dienstgeber die Durchführung eines Pensionsfeststellungsverfahrens und bei negativem Ausgang das Vorliegen eines rechtskräftigen abweislichen Urteils des Sozialgerichts ist.

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