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Entscheidungen in Übersicht EÜ230 (RZ 2008, 207)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 207

§ 20 AngG

Die Vereinbarung einer sechswöchigen Kündigungsfrist des Arbeitgebers zum 15. und Letzten jeden Monats und einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Letzten des Monats für den Arbeitnehmer entspricht dem Konzept des Gesetzgebers und ist daher zulässig.

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