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Entscheidungen in Übersicht EÜ122 (RZ 2008, 105)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 105 Heft 4 v. 1.4.2008

§ 32 Abs 4 Z 2 BWG

§ 40 Abs 1 BWG

Der Schutzzweck des § 32 Abs 4 Z 2 BWG bzw § 40 Abs 1 BWG ist in der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu sehen, nicht aber darin, zivilrechtliche Schranken zu Gunsten des einen oder anderen Anspruchswerbers auf ein Sparkonto aufzustellen. Die Regelung versteht sich daher nicht als Übertragungsverbot.

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