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Entscheidungen in Übersicht EÜ113 (RZ 2008, 104)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 104 Heft 4 v. 1.4.2008

§ 97 ABGB

§ 382 EO

Der wohnungsbedürftige Ehegatte hat nach § 97 ABGB gegen den anderen, soweit dieser über "die Wohnung verfügungsberechtigt" ist, nicht bloß einen Anspruch auf Unterlassung und bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadenersatz, sondern auch einen Leistungsanspruch.

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