vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ25 (RZ 2008, 22)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 22 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 15 EKHG

§ 16 EKHG

Dasselbe Ereignis liegt vor, wenn die Schadensursachen räumlich und zeitlich eng zusammenhängen. Auf den engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang der eingetretenen Verletzungen kommt es nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!