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Entscheidungen in Übersicht EÜ22 (RZ 2008, 21)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 21 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO

Die Zurückweisung der Berufungsbeantwortung ist - jedenfalls nach rechtskräftiger Zurückweisung der Berufung - kein Beschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO.

Beisatz: Für die Anfechtung der Zurückweisung einer Rechtsmittelbeantwortung fehlt im Falle eines mangels zweitinstanzlichen Zulassungsausspruches unanfechtbaren Aufhebungsbeschlusses die Beschwer. (T2)

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