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Entscheidungen in Übersicht EÜ321 (RZ 2008, 255)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 255

§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO

Der Rekurs gegen den Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem aus Anlass der Berufung das Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klagebeantwortung als verspätet zurückgewiesen wird, ist in analoger Anwendung von § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig.

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