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Entscheidungen in Übersicht EÜ251 (RZ 2007, 147)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 147 Heft 6 v. 1.6.2007

§ 8 HeimAufG

§ 16 HeimAufG

Der Bewohnervertreter gemäß § 8 Heim-AufG macht kein eigenes Recht geltend, sondern ist (weiterer) Vertreter des Bewohners. Dieses Vertretungsrecht erlischt mit dem Tod des Vertretenen, sodass ein nach dem Todeszeitpunkt erhobener Revisionsrekurs des Bewohnervertreters unzulässig ist.

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