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Entscheidungen in Übersicht EÜ239 (RZ 2007, 125)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 125 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 27f Satz 2 KSchG

Die Minderung des vom Heimbewohner zu entrichtenden Entgelts bei Abwesenheit von mehr als drei Tagen (§ 27f Satz 2 KSchG) darf schon im Heimvertrag mit pauschalen, den Durchschnittsverhältnissen angemessenen Tagessätzen festgelegt werden.

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