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Entscheidungen in Übersicht EÜ186 (RZ 2007, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 120 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 1295 ABGB

§ 1299 ABGB

Die Bank muss im Überweisungsverkehr prüfen, ob Zahlungsempfänger und Kontoinhaber übereinstimmen. Stimmen sie nicht überein, so muss die Bank vor Gutschrift des Überweisungsbetrags bei der auftraggebenden Bank rückfragen.

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