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Entscheidungen in Übersicht EÜ149 (RZ 2007, 116)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 116 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 15 Abs 1 UrhG

Technische Voraussetzung dafür, den Inhalt einer Website (Texte, Bilder, Videodokumente uä) über das Internet sichtbar machen zu können, ist die (digitale) Speicherung dieses Inhalts auf der Festplatte eines Servers ("uploading"). Es handelt sich dabei um einen Vervielfältigungsvorgang im Sinne des § 15 UrhG.

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