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Entscheidungen in Übersicht EÜ140 (RZ 2003, 157)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 157 Heft 6 v. 1.6.2003

§ 30 Abs 2 Z 8 MRG

§ 30 Abs 3 MRG

Die zehnjährige Sperrfrist des § 30 Abs 3 Satz 2 MRG für die Eigenbedarfskündigung gilt nur für Häuser bzw. Eigentumswohnungen, die im Zeitpunkt des Erwerbes bereits vermietet waren, nicht aber für solche, die erst später vermietet wurden.

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