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Kapitalerhaltung - Solidarhaftung der unmittelbaren Gesellschafterin (Mutter) mit der empfangenden mittelbaren Gesellschafterin (Großmutter) bei verpönter Zuwendung durch die Tochter/Enkelin?

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtBearbeiter: Thomas Wenger/Gabriel EbnerRWZ 2025/4RWZ 2025, 14 Heft 1 v. 29.1.2025

Der OGH hat (erstmals) entschieden, dass bei verbotener Einlagenrückgewähr aus dem Vermögen der Tochter/Enkelin an die Großmutter die (dazwischengeschaltene) Mutter solidarisch mit der Großmutter für den Rückersatz haftet. Gegen dieses Ergebnis bestehen aus Sicht des Gläubigerschutzes bei der Mutter Bedenken.

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