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Modernisierung des Genossenschaftsrechts: Ein Überblick über das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) und seine Neuerungen

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Eva ReichelRWZ 2024/48RWZ 2024, 277 Heft 9 v. 27.9.2024

Am 5. Juli 2024 wurde das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 11Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsgesetz, das Vereinsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsinsolvenzgesetz, das Genossenschaftsverschmelzungsgesetz, das Genossenschaftsspaltungsgesetz und das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 - GenRÄG 2024) BGBl I 2024/133. (GenRÄG 2024) im Nationalrat beschlossen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten Neuerungen, wie insb die Flexibilisierung der Nachschusspflicht bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung und die neu geschaffene Möglichkeit der identitätswahrenden Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften. Die neuen Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

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