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Typische Problemfelder im Bereich der Körperschaftsteuer

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2009/14RWZ 2009, 48 Heft 2 v. 25.2.2009

1. Voluptuar: Es ist nicht rechtswidrig, dass ein von einer (gemeindeeigenen) GmbH neben einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen notorisch defizitär geführtes Hallenbad als Liebhaberei qualifiziert wird. Für die Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle ist nicht maßgeblich, ob die Tätigkeit im volkswirtschaftlichen oder sonstigen öffentlichen Interesse liegt.

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