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Bilanzierung einer bestrittenen Forderung

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRWZ 2001/3RWZ 2001, 10 Heft 1 v. 20.1.2001

Für bestrittene Forderungen ist zu klären, ob und ab wann sie als Vermögensgegenstand ausgewiesen werden können.

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