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Unterschiedliche Anforderungen an das Controlling nach dem IRÄG 1997 und dem KonTraG 1998*)*)Die Verfasserin dankt Frau Univ.-Ass. Dr. Birgit Feldbauer-Durstmüller für wertvolle Hinweise.

RechnungswesenErika GrofRWZ 1999, 362 Heft 12 v. 20.12.1999

Die Forderung des österreichischen Gesetzgebers an alle Kapitalgesellschaften, ein Internes Kontrollsystem zu führen, ist nicht so weitreichend wie die Regelung im deutschen KonTraG. Hier fiel die Normenergänzung durch die Verpflichtung zur Einrichtung eines Überwachungssystems umfassend aus.

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