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Einlagenrückgewähr (verdeckte Gewinnausschüttung) und Jahresabschlussprüfung/Bestätigungsvermerk

Revision und KontrollePeter PilzRWZ 1996, 252 Heft 8 v. 20.8.1996

Mit dem Bestätigungsvermerk testiert der Abschlussprüfer unter anderem, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Verdeckte Gewinnausschüttungen gehören daher unzweifelhaft zum Objektbereich der Jahresabschlussprüfung.

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