Die Versagung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit bei der Vermietung besonders repräsentativer Grundstücke wurde durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 mit Wirkung ab 1. Jänner 2026 beschlossen. Die strenge Rechtsanwendung bzw Rechtsprechung betreffend Vermietung anderer Wohnmietobjekte insbesondere an nahestehende Personen bleibt davon unabhängig bestehen.

