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Auch ein einschränkender Gewerbewortlaut ist liberal auszulegen

VergaberechtJudikaturMag. Sebastian Oberzaucher, Mag. Wolfgang LauchnerRPA (Index) 2014, 289 - 292 Heft 5 v. 1.10.2014

Normen: § 29 GewO 1994; § 32 Abs 1 Z 1 GewO 1994; § 32 Abs 1 Z 6 GewO 1994; § 150 Abs 19 GewO 1994; § 129 Abs 2 BVergG

Schlagwörter:

Ausscheidungsgrund; Gewerberecht; Gewerbeberechtigung; Umfang; Auslegung; Metalltechniker; Nebenrechte; Montage; Leitschienen; Wildschutzzäune;

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