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Grundsätzliche Unzulässigkeit eines Antrags auf Nichtigerklärung oder Aufhebung eines Vertrags

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2024/45RPA 2024, 294 Heft 5 v. 20.12.2024

§ 353 BVergG 2018, § 356 Abs 2 BVergG 2018

BVwG, 28.03.2024, W187 2284776-1/46E

3.2.2.6 Ein Antrag auf Nichtigerklärung oder Aufhebung eines Vertrags ist grundsätzlich unzulässig und daher zurückzuweisen, da das Bundesverwaltungsgericht nach einer Feststellung gemäß § 334 Abs 3 Z 3 bis 5 BVergG 2018, die ein Unternehmer beantragen kann, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den Vertrag von Amts wegen für nichtig erklären oder aufheben muss (zB VwGH 26. 9. 2022, Ra 2021/04/0005, Rn 18; VwGH 27. 6. 2023, Ra 2020/04/0027, Rn 12).

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