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Methode der vertieften Angebotsprüfung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2018/48RPA 2018, 315 Heft 5 v. 1.10.2018

§ 125 Abs 5 BVergG 2006

LVwG Tirol, 03.05.2017, LVwG-2016/S2/1934-28

Die Auftraggeberin darf sich bei einer vertieften Angebotsprüfung nicht mit den Erklärungen der Bieter zufrieden geben, sondern muss auf Grundlage dieser Erklärungen eine weitere Prüfung der Preise vornehmen.

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