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Keine Untersagung der Neuausschreibung bei Untersagung des Widerrufs

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2011/14RPA 2011, 56 Heft 1 v. 1.2.2011

BVA, 20.09.2010, N/0078-BVA/09/2010-EV7

BVergG 2006 § 329 Abs 3 idF BGBl I 2010/15

Aufgrund der (befristeten) Untersagung der Erklärung des Widerrufs der gegenständlichen Ausschreibung „Sicherheitstechnik“ ist es dem Auftraggeber (für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens) verwehrt, die idente Leistung erneut auszuschreiben. Der entsprechende Antrag der Antragstellerin war daher abzuweisen.

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