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-   RPA-Slg-Int
 -   Gleiche Auslegung im öffentlichen und im Sektorenbereich
 -   Risiko des Dienstleistungskonzessionärs
 -   Abschreckende Formulierung der Ausschreibung
 
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-   RPA-Slg
 -   Prüfung von Ausscheidensgründen unter dem Titel der Antragslegitimation
 -   Verbesserbarkeit eines KSV-Ratings
 -   Keine aufschiebende Wirkung bei einer Beschwerde gegen die Abweisung der Wiedereinsetzung
 -   Gegenstand des Provisorialverfahrens
 -   Keine aufschiebende Wirkung für eine Beschwerde gegen die Nichtigerklärung der Ausschreibung
 
 -   MADL, VfGH: PAUSCHALGEBÜHRENVERORDNUNG AB 1.1.2008 AUSSER KRAFT GETRETEN
 -   PAPST, VwGH: IN DER MITTEILUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG SIND DEN VERBLIEBENEN BIETERN DIE GRÜNDE FÜR DIE ABLEHNUNG IHRES ANGEBOTES BEKANNT ZU GEBEN
 -   HOFER, VwGH: BEWERTUNG VON ZUSCHLAGSKRITERIEN MUSS DERART FESTGELEGT WERDEN, DASS EINE NACHTRÄGLICHE VERSCHIEBUNG DER GEWICHTUNG JEDENFALLS AUSGESCHLOSSEN IST
 -   REISNER, VwGH: KEINE VERGABERECHTLICH RELEVANTEN STEUERSCHULDEN BEI ERFÜLLUNG EINER RATENVEREINBARUNG
 -   STEINER, BVA: KEINE WIEDEREINSETZUNG TROTZ FALSCHER BEKANNTGABE DER STILLHALTEFRIST DURCH DEN AUFTRAGGEBER
 -   ERTL, BVA: ANTRAG MUSS JEDENFALLS BINNEN 6 MONATEN AB ZUSCHLAGSERTEILUNG GESTELLT WERDEN
 -   REISNER, EuGH: DIE ANFERTIGUNG UND LIEFERUNG VON ORTHOPÄDISCHEN SCHUHEN AN DIE AOK RHEINLAND/HAMBURG IST EINE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER EINE LIEFERUNG
 -   ETLINGER, EuGH: MITTEILUNG DER GRÜNDE FÜR DIE ABLEHNUNG EINES ANGEBOTES STELLT SORGFALTSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS DAR
 -   HAJEK, EuGH: INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT AUCH OHNE AUSSCHREIBUNG MÖGLICH
 
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