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BVA: UNZULÄSSIGES ABWEICHEN DES AUFTRAGGEBERS VON SEINEN EIGENEN FESTLEGUNGEN

JudikaturMICHAEL ETLINGERRPA 2007, 76 Heft 2 v. 1.5.2007

BVergG 2006 § 254 Abs 2, BVergG 2006 § 254 Abs 3, BVergG 2006 § 325 Abs 2

Der Auftraggeber kann von seinen Festlegungen über den Verfahrensablauf nur dann abweichen, wenn er sich dieses Recht in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Ausschreibungsunterlagen ausbedungen hat.

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