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VwGH: KEINE VERGABERECHTLICHE VERPFLICHTUNG, EINEN BESTEHENDEN VERTRAG ZU KÜNDIGEN

JudikaturHUBERT REISNERRPA 2004, 39 Heft 1 v. 1.3.2004

Tiroler Vergabegesetz 1998 § 12 Abs 1, Vergabegesetz 1998 § 17 Abs 3

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