Nachhaltigkeit ist eines der wichtigsten Ziele unserer Zeit. Entscheidungsträger auf Gemeindeebene stehen vor der Herausforderung, auch in Krisenzeiten nachhaltig und dennoch kostengünstig zu wirtschaften. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten nachhaltigen Handels im öffentlichen Auftragswesen, in der örtlichen Raumordnung und im Bauwesen bestehen.Das Bundesvergabegesetz 2018 bietet vielfältige Möglichkeiten, Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen, etwa im Rahmen der Leistungsbeschreibung, der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie bei der Wahl des Vergabeverfahrens.Im Bauwesen gibt es ebenfalls eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Hier gilt es bereits bei der Raumplanung vorausschauend zu handeln.