Die Problematik, dass Zweitwohnsitze in gewissen besonders touristischen Regionen überhandnehmen, daher Wohnraum über längere Perioden leer steht und die Wohnungspreise steigen, ist eine unendliche Geschichte. Mittlerweile spiegelt sich diese Thematik auch in den meisten Zielen und Grundsätzen der landesgesetzlichen Raumordnungen wider. Zusätzlich sehen immer mehr Landesgesetze die Möglichkeit oder Pflicht für die Gemeinden vor, Beschränkungen für Zweitwohnsitze zu treffen. Dieser Beitrag beleuchtet die Problematik aus raumordnungsrechtlicher Perspektive und fasst die wichtigsten landesgesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit dem Phänomen von leerstehenden Zweitwohnsitzen zusammen. Anschließend wird kurz auf grund- und unionsrechtliche Aspekte der Regelungen eingegangen.