In Oberösterreich wurden zu Jahresbeginn 2022 mit der Oö Persönlichkeitsschutz-Nov 2022 wesentliche Schritte zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Einsatzkräfte und betroffenen Personen sowie zum ungehinderten Ablauf von Einsatzmaßnahmen im Bereich des Hilfs- und Rettungswesens gesetzt. Seither ist ein die Hilfseinsätze behinderndes, selbstgefährdendes und ein die Privatsphäre dritter Personen beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen und eine Wegweisungsbefugnis für die Einsatzleiter und die einschreitenden Behördenorgane verankert. Bei einem Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen ist als Strafalternative zur Geldstrafe die unentgeltliche Erbringung gemeinnütziger Leistungen vorgesehen.