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Steuersatzermäßigung bei Essensausgaben durch Gemeinden

SteuerrechtAufsatzAndrea Huber, Lukas BuchbergerRFG 2020/36RFG 2020, 188 - 191 Heft 4 v. 19.11.2020

Der aufgrund von COVID-19 temporär eingeführte ermäßigte Steuersatz von 5 % für die Bereiche Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen wirft zahlreiche Zweifelsfragen auf. Im Bereich der Essensversorgung von Schülern, Kindergartenkindern und Lehrern bestehen aber auch außerhalb der neuen Steuersatzermäßigung Abgrenzungsschwierigkeiten im Hinblick auf den anzuwendenden Steuersatz.

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