vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Verwendung von Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln iSd § 12 Abs 5 FAG 2017

SteuerrechtAufsatzGerhard BaumgartnerRFG 2020/25RFG 2020, 128 - 135 Heft 3 v. 25.8.2020

Die Bedarfszuweisungen der Länder sind für die Gemeinden eine bedeutsame Finanzierungsquelle. Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel können von den Ländern jedoch nicht zu jedem beliebigen Zweck vergeben werden.

Schlagwörter:

Finanzverfassung; Finanzzuweisung; Finanzausgleich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!