Eine Aufgabe der Gemeinde von zunehmender Bedeutung ist die Öffentlichkeitsarbeit ("Public Relations"). Einerseits ist es Gemeindeorganen ein Anliegen, Gemeindebürger bei Vorhaben und Entwicklungen von öffentlichem Interesse, etwa hins illegal im Gemeindegebiet errichteter Bauwerke oder in Bezug auf UVP-Verfahren, die sich negativ auf die Gemeinde und ihre Bürger auswirken könnten, zeitgerecht zu informieren. Andererseits sind Gemeindeorgane des Öfteren mit entsprechenden Anfragen der betroffenen Öffentlichkeit konfrontiert. Oftmals ist unklar, unter welchen Voraussetzungen Gemeindeorgane die Öffentlichkeit in solchen Konstellationen informieren dürfen. Das liegt wohl auch daran, dass Betroffene (etwa Projektwerber) rasch mit strafrechtlichen Konsequenzen im Fall der Auskunftserteilung durch die Gemeinde drohen. Der Beitrag zeigt anhand einer aktuellen Fallkonstellation, dass der Öffentlichkeit vielfach ein Recht auf Information zukommt.