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VRV 2015 - Voranschlag 2020 Die überwiegende Mehrzahl der Länder und Gemeinden steigen per 1. 1. 2020 auf die VRV 2015 um. Somit ist bereits im Jahr 2019 der Voranschlag für das Jahr 2020 nach dem neuen Regime zu erstellen. Gleichzeitig erfolgt die laufende Verrechnung zu dieser Zeit noch nach den Regelungen der VRV 1997. Bei Beachtung einiger Spezifika, die in diesem Beitrag thematisiert werden, sollte die Voranschlagserstellung gut bewältigbar sein.

BetriebswirtschaftAufsatzVeronika MeszaritsRFG 2019/28RFG 2019, 128 - 135 Heft 3 v. 9.9.2019

Die rechtlichen Bestimmungen zur Veranschlagung finden sich in den §§ 4 bis 12 VRV 2015, wobei viele Bestimmungen im Vergleich zur VRV 1997 gleichbleiben. Die Neuerungen betreffen va die Veranschlagung in zwei Haushalten (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und idZ die Veranschlagung von nicht finanzierungswirksamen Aufwendungen und Erträgen. Außerdem sind Aufbau und Gliederung des Voranschlags neu. Inhaltlich ändert sich va die Veranschlagungssystematik - ein "ausgeglichener Haushalt" bekommt verglichen mit der kameralen Logik einen neuen Bedeutungsinhalt.

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