Die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen ergibt sich aus dem in der doppelten Buchhaltung und der VRV 2015 verankerten Prinzip der Periodengerechtigkeit. Im Bereich der Personalrückstellungen kommt dies bei Abfertigungen, Jubiläumsgeldern, nicht konsumierten Urlauben und Zeitguthaben sowie bei Pensionen zum Tragen. Bei Letzteren besteht in der VRV 2015 hinsichtlich der Bildung von Rückstellungen ein Wahlrecht. Ob von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht werden sollte und was sonst noch zu beachten ist, ist Inhalt dieses Beitrags. Zu Rückstellungen im Allgemeinen wird auf den vorhergehenden siebenten Beitrag (FN ) dieser Serie verwiesen.