Eine Serie von Verbandsklageverfahren zu entgeltbezogenen AGB-Klauseln und Geschäftspraktiken sorgt derzeit bei Juristen für rauchende Köpfe. Grund: Neben dem üblichen Unterlassungsbegehren findet sich darin auch ein Beseitigungsbegehren, und zwar - hierzulande ein absolutes Novum - auf proaktive Rückzahlung an die betroffenen Verbraucher oder auf deren individuelle schriftliche Aufklärung über die Unwirksamkeit und den resultierenden Rückzahlungsanspruch. Mit der Frage der Statthaftigkeit beschäftigt sich der vorliegende Beitrag.1