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EuGH: Geschmacksmuster - Eigenart iZm Schuhmode

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/140RdW 2026, 177 Heft 3 v. 11.3.2026

VO (EG) 6/2002 : Art 4-6, Art 14

Die VO (EG) 6/2002 [über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster; GGVO], insb ihre Art 4-6, ist im Licht von Art 14 GGVO dahin auszulegen, dass der Inhaber oder der Entwerfer eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters - über das Vorliegen der Voraussetzungen der Neuheit und der Eigenart hinaus - nicht nachweisen muss, dass das Geschmacks-

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