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VfGH bestätigt Verfassungskonformität der Familienbesteuerung - und teilweise "Entkoppelung" von Unterhalts- und Steuerrecht

SteuerrechtSebastian GenslucknerRdW 2026/101RdW 2026, 117 Heft 2 v. 12.2.2026

Der VfGH hat mit seiner Entscheidung E 1630/2024 vom 7. 10. 2025 die Verfassungskonformität der bestehenden Rechtslage zur Familienbesteuerung bestätigt, insb den Ausschluss der Berücksichtigung von Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung gem § 34 Abs 7 Z 1 und 2 EStG. Verfassungsrechtliche Fragen ergaben sich deshalb, weil der OGH die Berücksichtigung steuerrechtlicher Regelungen bei der Unterhaltsbemessung seit Einführung des Familienbonus Plus ausschloss ("Entkoppelung von Unterhalts- und Steuerrecht"). Der VfGH bestätigte diese Entkoppelung zum Teil und wich damit insoweit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab.

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