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OGH: Schadenersatz nach Erlassung einer einstweiligen Verfügung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Mag. Beatrice OtterbeinRdW 2025/320RdW 2025, 408 Heft 6 v. 10.6.2025

ABGB: § 1295 Abs 2

OGH 19. 2. 2025, 7 Ob 17/25p

Die Stadt Salzburg schrieb Fiakerstandplätze für den Zeitraum von fünf Jahren ab 1. 5. 2023 aus. Der Kl stellte fristgerecht einen Antrag auf Zulassung von zwei Fiakerstandplätzen.

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