RL 93/13/EWG idF RL 2011/83/EU : Art 2
RL 2009/72/EG : Art 3, Anhang I
Bei Abschluss eines Vertrags über den Kauf von Strom, der sowohl für den landwirtschaftlichen Betrieb als auch für den Eigenverbrauch im Haushalt bestimmt ist, fällt der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs unter den Begriff des Verbrauchers iSd Art 2 Buchst b RL 93/13/EWG [über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; KlauselRL], wenn der berufliche oder gewerbliche Zweck dieses Vertrags derart gering ist, dass er im Gesamtzusammenhang dieses Vertrags nicht überwiegt.