vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Informationsaustausch über Finanzkonten - Liste der teilnehmenden Staaten

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/290RdW 2025, 381 Heft 6 v. 10.6.2025

Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU, mit Staaten und Territorien gem der Verordnung des BMF BGBl II 2025/8 sowie mit jenen Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer Liste der Europäischen Kommission angeführt sind. Die aktuelle BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2024 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) gelten. Weiters werden jene Staaten und Territorien angeführt, für die im Kalenderjahr 2025 Informationen gem § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen. (Info des BMF vom 13. 5. 2025, 2025-0.347.224)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte