Ab 1. 6. 2025 ändert sich die Prüfung der DG- und Versichertendaten im Rahmen der Antragstellung der zwischenstaatlichen Bescheinigungen (Antrag E1 bis E5). Künftig erfolgt die Prüfung der Daten nicht mehr anhand der übermittelten Antragsdaten, sondern greift die ÖGK auf bereits im System gespeicherte Daten zurück, sofern diese Daten vorhanden sind. Falls dies nicht der Fall ist, werden weiterhin die Antragsdaten zur Prüfung herangezogen. Durch diese Änderung beschleunigt sich der gesamte Prozess der Antragsverarbeitung und Ausstellung der zwischenstaatlichen Bescheinigungen. Die Anzahl der Ablehnungen wird dadurch reduziert. (Quelle: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2025-04 )