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VwGH zur ImmoESt bei Umwidmung in Bauland

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2025/275RdW 2025, 365 Heft 5 v. 13.5.2025

Wird Bauerwartungsland, das ohne besondere Genehmigung (nur) mit land- und forstwirtschaftlichen (Wohn-)Gebäuden bebaut werden darf, nach dem 31. 12. 1987 in Bauland umgewidmet, stellt dies eine für die ImmoESt-Berechnung relevante "Umwidmung" iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988 dar. - VwGH 5. 3. 2025, Ra 2023/15/0046.

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