GmbH-Gesellschafter, welche als ihre Wohnung die Wohnimmobilie ihrer GmbH nutzen, treten die GmbH-Beteiligung an eine liechtensteinische Anstalt ab. Strittig wurde die weitere steuerliche Behandlung dieser Nutzungsüberlassung. - VwGH 5. 3. 2025, Ra 2023/15/0045.