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Komplexe unwirksame Anlage-Contracting-Verträge - Rückabwicklung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/243RdW 2025, 327 Heft 5 v. 13.5.2025

ABGB: §§ 1435, 1478

Für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung ist die Natur des Vertrags, den es rückabzuwickeln gilt, ohne Bedeutung, weil dieser unwirksam ist. Es kommt einzig auf die Leistungen an, die die Parteien einander erbracht ha-

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