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Vorbereitung von Investitionsentscheidungen begründet noch keine Stellung als leitender Angestellter

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/211RdW 2025, 274 Heft 4 v. 10.4.2025

ArbVG: §§ 36 Abs 2 Z 3, 105

Der Umstand, dass ein AN (mit Ausnahme des Geschäftsführers) der bestverdienende Mitarbeiter des Unternehmens ist und die Aufgabe hat, die Entscheidungsgrundlagen für Investitionen von bis zu 50 Mio € zu ermitteln und zu bewerten, begründet für sich noch keine Eigenschaft als leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG.

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