ArbVG: §§ 36 Abs 2 Z 3, 105
Der Umstand, dass ein AN (mit Ausnahme des Geschäftsführers) der bestverdienende Mitarbeiter des Unternehmens ist und die Aufgabe hat, die Entscheidungsgrundlagen für Investitionen von bis zu 50 Mio € zu ermitteln und zu bewerten, begründet für sich noch keine Eigenschaft als leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG.