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EuGH: Beherrschende Stellung - Interoperabilität zwischen Plattform und App eines Drittunternehmens

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/201RdW 2025, 261 Heft 4 v. 10.4.2025

AEUV: Art 102

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