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Grenzüberschreitende Umwandlungen - ausgewählte Praxis- und Zweifelsfragen

WirtschaftsrechtSarah DicherRdW 2025/187RdW 2025, 242 Heft 4 v. 10.4.2025

Mit 1. August 2023 trat das EU-UmgrG in Kraft.11§ 70 EU-UmgrG. Es wurde im Zuge des GesMobG-Gesetzespakets erlassen, das zuvor in Geltung stehende EU-VerschG wurde aufgehoben und der Katalog an grenzüberschreitenden Umgründungsarten wurde auf drei erweitert: Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung (zur Neugründung) über die Grenze sind nun in einen einheitlichen Rechtsrahmen eingebettet.22ErläutRV GesMobG 2023, 2028 BlgNR 27. GP 1. Darin werden die wesentlichen unionsrechtlichen Vorgaben der als "Mobilitätsrichtlinie" bezeichneten RL (EU) 2019/2121 umgesetzt, welche ihrerseits auf ständiger EuGH-Judikatur aufbaut und in die Gesellschaftsrechtsrichtlinie (EU) 2017/1132 (im Folgenden: GesRRL) integriert wurde. Die grenzüberschreitende Umwandlung, auch als grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes bezeichnet, dient innerhalb des EU-UmgrG als Mustervariante grenzüberschreitender Umgründungen, auf die mittels Verweistechnik regelmäßig Bezug genommen wird.33 Fiala/Potyka, Das neue EU-Umgründungsgesetz, RWZ 2023, 35 (35). Der folgende Beitrag beleuchtet einige offengebliebene Fragen und befasst sich mit praxisrelevanten Problematiken.

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