Erstmals hatte sich der OGH zur Frage der Berechnung des Wochengeldes im Fall des parallelen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld und Einkünften aus einer unselbstständigen geringfügigen Beschäftigung zu äußern. Er kam zu dem Ergebnis, dass im Fall, dass der Versicherungsfall der Mutterschaft noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld eintritt, bei der Berechnung des Wochengeldanspruchs parallel zum Kinderbetreuungsgeld bezogene geringfügige Einkünfte (ohne Selbstversicherung nach § 19a ASVG) nicht zu berücksichtigen sind. § 162 Abs 3b Z 2 ASVG stelle insoweit eine abschließende Regelung der Höhe des Wochengeldes dar. OGH 14. 1. 2025, 10 ObS 98/24w.