Mit 1. 11. 2024 trat der neue KollV für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft. Nunmehr wurde der KollV bereits das zweite Mal geändert. Im Punkt XX Sonderzahlungen gelten rückwirkend mit 1. 1. 2025 folgende Neuerungen:
Durchschnittsberechnung bei der Änderung des Arbeitszeitausmaßes im laufenden Kalenderjahr - hier ist künftig auf den Schnitt des Kalenderjahres abzustellen.